Impressum

 

Kranich Büromöbel Handelsgesellschaft mbH

Sitz der Gesellschaft:
22885 Barsbüttel

Handelsregister:
HRG Reinbek, HRB 3217

Am Neumarkt 30
22041 Hamburg

Tel. 040-656 54 89
Fax 040-65 68 16 54

Geschäftsführer: Andreas Kranich
Steuernummer: 3029328609
Ust.-Id-Nr.: DE 214238364

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Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (Links) würde eine Haftung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Webseitenbetreiber von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Daher erklärt der Webseitenbetreiber ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Webseitenbetreiber keinerlei Einfluss. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise.

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Persönliche Daten benötigen wir, um Ihnen bestimmte Dienste zu bieten und Unterlagen zukommen zu lassen. Den Schutz Ihrer Angaben nehmen wir sehr ernst und selbstverständlich halten wir alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, soweit Sie uns zum Zeitpunkt der Datenspeicherung bekannt sind und gesetzlich begründet sind.

Ihre persönlichen Daten verwenden wir nur in Verbindung mit Ihrer Anfrage oder Bestellung. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis gibt der Webseitenbetreiber keine persönlichen Daten für andere Verwendungszwecke weiter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kranich Büromöbel Handelsges. mbH

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages / Angebot und Annahme

1) Die Bestellung des Bestellers ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von drei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch. dass dem Besteller innerhalb einer Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns insbesondere nicht zur Annahme von Aufträgen. Der Zwischenverkauf ist grundsätzlich vorbehalten. Alle Aufträge sowie Abänderungen. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Aufträge gelten vorbehaltlich eigener Belieferung.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich ais verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Preise / Preisanpassungen / Skonto

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Alle Preise sind, soweit nicht anders angegeben, Netto-Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(2) Unsere Rechnungen werden in Euro erstellt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Längere Zahlungsfristen und die Gewährung von Skonti müssen individuell vereinbart werden. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt. diesen geltend zu machen.

(3) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen, Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht,

§ 4 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte

Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

§ 5 Lieferzeiten / Lieferfrist / Teillieferungen

(1) Die Angabe von Lieferfristen ist grundsätzlich unverbindlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir einen Liefertermin ausdrücklich und schriftlich zugesagt haben. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns aber auch in diesem Fall, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ist das Ende der Behinderung nicht absehbar, so sind wir auch grundsätzlich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Wir sind zu Teillieferungen an den Besteller berechtigt. Jede Teillieferung gilt dann als selbständiger Vertrag, Eine Teillieferung bleibt ohne Einfluß auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Die für den gesamten Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten und Gewährleistungsrechte gelten für jede Teillieferung entsprechend,

(3) Jede Änderung des Auftrages hinsichtlich Umfang und Art der Ausführung hebt den vorher vereinbarten Liefertermin auf, Die verspätete Aushändigung von Zeichnungen und sonstigen technischen Unterlagen entbindet uns ebenfalls von der Verpflichtung zum verbindlich vereinbarten Termin zu liefern. Entsprechendes gilt bei höherer Gewalt, Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die fristgerechte Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar alle, einerlei ob sie bei uns selbst oder dem Vorlieferer eintreten. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller zurücktreten!

(4) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, uns genaue Angaben über den Lieferort und empfangsberechtigte Personen zu machen. Der Besteller hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der Lieferort mit Lastkraftwagen (Möbelwagen etc.) erreichbar ist. Ist dies nicht gewährleistet, so ist der Besteller verpflichtet, hierauf bei Auftragserteilung hinzuweisen.

§ 6 Gewährleistung / Prüfungspflicht / Schadenersatz

Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzanspruch erfüllen wir unter der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

(1) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort bei Erhalt auf einwandfreie Beschaffenheit sorgfältig zu untersuchen, Offensichtliche Qualitäts- und Quantitätsmängel sind sofort zu rügen, Sonstige Qualitäts- und Quantitätsmängel müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für die Rechtzeitigkeit dieser Mängelrüge ist der Zeitpunkt des Zugangs bei uns maßgebend, Nach Ablauf der Frist sind berechtigte Einwände der verspäteten Mängelrüge zu erheben. Ein Verzicht auf diesen Einwand liegt nicht vor, wenn wir auf die Mängelrüge zunächst eingehen, die Ware untersuchen und gegebenenfalls wegen einer Kulanzregelung korrespondieren.

(2) Der Besteller wird darauf hingewiesen, daß bei Naturprodukten (vor allem Holz und Leder) geringfügige Farbabweichungen oder Abweichungen in der Beschaffenheit der Oberflächenstruktur keinen Mangel darstellen.

(3) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet. alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(4) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

(5) Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen, Dies gilt insbesondere für sogenannte Mängelfolgeschäden,

(6) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Gleiches gilt, falls eine Bestellung individuell angefertigt wurde. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt / Urheberrechte

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Gleiches gilt, falls die Zahlungsverpflichtung des Bestellers auf einen anderen Rechtsgrund (z.B. ungerechtfertigte Bereicherung) beruht.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,

(3) An Kostenvoranschlägen, Entwurfszeichnungen, Einrichtungs- und Beleuchtungsplänen etc. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, Der Besteller verpflichtet sich, diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Besteller verpflichtet sich weiter, diese Unterlagen nicht für eigene Zwecke zu verwenden, sofern er nicht uns einen entsprechenden Auftrag erteilt. Im Falle der widerrechtlichen Nutzung derartiger Unterlagen und Verletzungen unserer Eigentums- und Urheberrechte sind wir berechtigt, von dem Besteller eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

(4) Für den Fall, daß der Besteller die in unserem Eigentum stehende Kaufsache an einen Dritten weiterveräußert, wird schon jetzt vereinbart, daß der Besteller zur Sicherung unserer Forderungen seinen Zahlungsanspruch gegen den Käufer an uns abtritt, Sollte hierdurch eine Übersicherung eintreten, so gilt § 8 Abs. 2 entsprechend.

§ 8 Sicherheiten

(1) Sollten nachträgliche Auskünfte erhebliche Zweifel an der Bonität des Bestellers ergeben oder hat der Besteller eine ältere Kaufpreisforderung trotz Fälligkeit nicht bezahlt, so sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung die Erfüllung des Liefervertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden bzw. vom Besteller übergebenen Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich Deutschem Recht. Die Anwendung der internationalen Rechtsgesetze insbesondere des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für die von uns erbringenden Leistungen ist der Ort des Herstellerwerkes oder unser Lager, wenn von diesem die Lieferung an den Besteller vorgenommen wird. Erfüllungsort für die vom Besteller zu leistenden Zahlungen ist Barsbüttel. Gerichtsstand ist Reinbek, soweit der Besteller Vollkaufmann ist.

§ 10 Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit im übrigen nicht. Anstelle der nichtigen oder ansonsten unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Bestimmungen.

AGB II 9801/98